Konformitäten
Mit dem Ziel, unsere Arbeitsabläufe und Prozesse weiter zu optimieren, haben wir ein umfangreiches Qualitätsmanagementsystem erarbeitet und erfolgreich eingeführt. Im Sinne der Norm DIN EN ISO 9001:2015 haben wir ein über ein reines Qualitätssicherungstool hinausgehendes, integriertes Managementsystem mit Fokus auf die kontinuierliche Verbesserung der gesamten betrieblichen Abläufe entwickelt.
Hier geht es zum Zertifikat: Zertifikat DIN EN ISO 9001:2015 Basler Für unsere Kunden bedeutet dies eine deutliche Steigerung unserer Effizienz sowie eine Optimierung der Zuverlässigkeit unserer Prozesse.
Für das gesamte System sind klar formulierte Qualitätsziele definiert. Durch eine kontinuierliche Überprüfung dieser Ziele erkennen wir Abweichungen rechtzeitig und können bei Bedarf gegensteuern. Mit einem ausschließlich als Online-Version im Intranet vorliegendem Handbuch stellen wir sicher, dass alle Mitarbeitenden jederzeit Zugriff auf die aktuellsten Informationen haben.
Die LRQA (Lloyd’s Register Quality Assurance) wird in jährlichen Besuchen die Wirksamkeit unseres QM-Systems überprüfen. Kontinuierlich durchgeführte interne Audits stellen sicher, dass alle Prozesse laufend überprüft und verbessert werden.
Unser Qualitätsmanagementsystem ist ein lebendiges, sich weiterentwickelndes System; ganz nach unserer Devise: Wir lernen und verbessern uns ständig, 365 Tage im Jahr.
Die Basler AG ist als „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO Authorised Economic Operator)" zertifiziert und hat die Bewilligung AEOC - Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter - Zollrechtliche Vereinfachungen.
Für Produkte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden und die in den Geltungsbereich mindestens einer CE-relevanten Richtlinie fallen, gilt die CE-Pflicht. Diese Produkte müssen auf die Konformität mit den Richtlinien geprüft und mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden. Für jedes CE-gekennzeichnete Produkt wird zudem eine EU-Konformitätserklärung ausgestellt, die Bezug auf die relevanten EU-Richtlinien nimmt.
Für die Produkte, die Basler vertreibt, sind die häufigsten CE-relevanten EU-Richtlinien:
RoHS-Richtlinie 2011/65/EU inkl. (EU) 2015/863
EMV-Richtlinie 2014/30/EU
Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
Die EU-Konformitätserklärungen zu den einzelnen Produkten sind auf den jeweiligen Produktseiten verlinkt.
RoHS
Die Richtlinie 2011/65/EU vom 8. Juni 2011 regelt die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe (engl.: Restriction of Harzardous Substances, kurz RoHS) in Elektro- und Elektronikgeräten (EEE).
Die frühere RoHS-Richtlinie 2002/95/EG wurde zum 3. Januar 2013 aufgehoben.
Im Anhang II der Richtlinie 2011/65/EU sind die Stoffe, die einer Beschränkungen unterliegen, unter Angabe ihrer zulässigen Höchstkonzentration in Gewichtsprozent aufgeführt. Betroffen sind die Stoffe Blei, Quecksilber, Cadmium, Sechswertiges Chrom, Polybromierte Biphenyle (PBB), sowie Polybromierte Diphenylether (PBDE).
Die Delegierte Richtlinie (EU) 2015/863 vom 31. März 2015 ergänzt diese Liste um folgende vier Phtalate: Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Butylbenzylphthalat (BBP), Dibutylphthalat (DBP) und Diisobutylphthalat (DIBP).
Für Produkte, die direkt unter die RoHS-Richtlinie fallen, wird die Konformität mit dieser in den EU-Konformitätserklärungen ausgewiesen. Zudem stellen wir separate RoHS Statements für unsere Produkte zur Verfügung. Dies gilt auch für solche Produkte, die nicht direkt unter die RoHS-Richtlinie fallen.
Im Downloadbereich finden Sie das Bestätigungsschreiben der RoHS Konformität unserer Kameras sowie das Bestätigungsschreiben der RoHS Konformität unserer Zubehör Produkte.
Ab 2023 löst UKCA das CE im Vereinigten Königreich ab. Basler befindet sich derzeit in der Einführungsphase.
Die UK-Konformitätserklärungen zu den einzelnen Produkten werden nach abgeschlossener Einführung äquivalent zu CE auf den jeweiligen Produktseiten verlinkt.
Bitte wenden Sie sich bei Anliegen bzgl. UKCA an: ukca@baslerweb.com
Für Produkte, die auf dem US-Markt in Verkehr gebracht werden und die elektromagnetische Emissionen verursachen (beabsichtigt oder unbeabsichtigt), gilt die FCC-Pflicht. Die Anforderungen für FCC werden von der Federal Communications Commission (FCC), einer unabhängigen US-Regierungsbehörde, vorgegeben. Die mit FCC-Zeichen gekennzeichneten Produkte sind konform mit den hierfür notwendigen FCC-Vorgaben. Ob ein Produkt auf FCC-Konformität geprüft und mit FCC-Zeichen gekennzeichnet ist, sehen Sie auf den jeweiligen Produktseiten.
Elektrische und elektronische Geräte, die nach Südkorea eingeführt werden, unterliegen der KC-Zertifizierung. Dies ist ein verbindliches Zertifizierungssystem, das sicherstellt, dass nur Produkte, die von anerkannten Stellen zertifiziert wurden, auf den südkoreanischen Markt gelangen können. Überprüft werden bei der Zertifizierung insbesondere die Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV). Alle KC zertifizierten Produkte tragen das KC-Kennzeichen und die KC-Registierungsnummer. Ob ein Produkt KC-zertifiziert ist, sehen Sie auf den jeweiligen Produktseiten.
EAC - Zertifizierung für Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU)
Für die Einfuhr in die Länder der eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU), dazu gehören neben Russland auch Armenien, Kasachstan, Kirgisistan und Weißrussland, brauchen unsere Kameras die EAC-Zertifizierung und eine entsprechende Kennzeichnung.
Das EAC Zertifikat wird von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestellt.
Die EAC Zertifizierung und Kennzeichnung eines Produkts bestätigt die Übereinstimmung mit den relevanten TR’s (Technischen Reglements).
Bitte beziehen Sie sich auf die entsprechende Produktmodellseite, um zu überprüfen, ob Ihr gewünschtes Modell zertifiziert ist. Für den Fall, dass es nicht zertifiziert ist, wenden Sie sich bitte an Ihre Basler Support- oder Vertriebszentrale, sodass wir eine Zertifizierung veranlassen können.
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vom 18. Dezember 2006 regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) und schreibt vor, dass die Verwendung von Stoffen, die als besonders besorgniserregend (SVHC) eingestuft sind, in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent (w/w) entlang der Lieferkette mitgeteilt werden muss. Alle als besonders besorgniserregend eingestuften Stoffe sind in der Kandidatenliste aufgeführt, die von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) bereitgestellt wird.
Durch den engen Kontakt und die Kommunikation mit unseren Lieferanten enthält unseres Wissens nach keines der von uns verkauften Produkte gelistete SVHC. Falls uns das Vorhandensein eines SVHC bekannt wird, werden wir der Pflicht zur Übermittlung von Informationen über Stoffe in Erzeugnissen nachkommen.
Hier geht es zu dem Bestätigungsschreiben:
Die Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik- Altgeräte dient der Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und der Reduzierung solcher Abfälle durch Wiederverwendung, Recycling und anderer Formen der Verwertung.
Elektro- und Elektronikgeräte, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne zu kennzeichnen.
Die Richtlinie wird in den einzelnen EU-Ländern durch nationale Gesetze geregelt, in Deutschland erfolgt dies durch das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG).
Sofern die nationale Gesetzgebung in den jeweiligen EU-Ländern es erfordert, sind die Inverkehrbringer von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet, sich bei den entsprechenden Stellen zu registrieren.
Die Basler AG weist, soweit erforderlich, ihre Registrierungsnummern im Impressum aus.